Marcel Hopp Mitglied des Abgeordnetenhauses

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"Wahlkampf kommt von kämpfen. 
Und gemeinsam kämpft es sich am Besten!"

Verteilung mit Dr. Fritz Felgentreu, MdB für Neukölln
Infostand mit Dr. Fritz Felgentreu, MdB für Neukölln

Wie man mich unterstützen kann?

Jede Unterstützung im Wahlkampf für ein lebenswertes Neukölln und um das Direktmandat für den Wahlkreis 4 Gropiusstadt, Buckow Nord und das nördliche Blumenviertel ist herzlich willkommen!

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Ein Wahlkampf ist nur erfolgreich mit engagierten Menschen, die sich vor Ort einbringen und gemeinsam um jede Stimme kämpfen. Einbringen kann sich jede und jeder: beim Infostand, für Steckungen in Wohnhäuser, beim Tür-zu-Tür-Wahlkampf, Plakatieren, Wahlkampf- und Verteilaktionen usw. 
Jede Minute, die Du dafür aufbringen kannst, hilft mir und uns im Wahlkampf! 

Melde Dich bei mir, trage Dich in die #hopp21-Unterstützer*innen-Liste ein und hilf aktiv mit, diesen Wahlkreis zu gewinnen. Ich freue mich über Deine Unterstützung! (Eine Parteimitgliedschaft ist dazu nicht notwendig!)

mit Geld (Spenden)
Infobroschüren, Plakate, Kugelschreiber, Visitenkarten, Internetwahlkampf - das alles kostet Geld. Viel Geld. 
Jeder Euro hilft uns dabei, mehr Menschen im Wahlkreis direkt zu erreichen.

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Kontoinhaber: SPD Gropiusstadt 
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Verwendungszweck: Spende Wahlkampf 2021 Hopp
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Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungs­beleg des Auftrag­gebers als Spenden­nachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zu­wendungs­be­scheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungs­zweck bei der Über­weisung angeben.
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